
Bonorum cessio (lat.), freiwillige Güterabtretung an die Gläubiger (s. Cessio bonorum); bonorum communio, Gütergemeinschaft; bonorum possessio, im römischen Rechte die Erbfolge nach dem weniger strengen prätorischen Recht, im Gegensatz zur Erbfolge nach strengem bürgerlichen Recht.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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